Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Splexit-Plattform

Stand: 20. Juli 2026

Anbieter: Kasperek & Petto GbR (ehemals Blickwinkel Tour GbR)
Allersberger Straße 185, Gebäude L1a
90461 Nürnberg
Deutschland

Vertreten durch die Gesellschafter René Kasperek und Arthur Petto

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der vom Anbieter betriebenen Splexit-Plattform (nachfolgend „Plattform"), bereitgestellt von Kasperek & Petto GbR (ehemals Blickwinkel Tour GbR) (nachfolgend „Anbieter"): die unter splexit.de und app.splexit.de erreichbare Cloud-Plattform (SaaS), die zugehörige Companion-App für mobile Endgeräte sowie die Anwendung für XR-Endgeräte, soweit diese mit der vom Anbieter betriebenen Infrastruktur verbunden werden.

(2) Die Plattform ermöglicht die Erstellung, Verwaltung und Präsentation von räumlichen Lernumgebungen und immersiven Inhalten auf XR-Endgeräten.

(3) Diese Nutzungsbedingungen gelten nicht für Instanzen der Splexit-Software, die von Dritten eigenständig auf eigener Infrastruktur und in eigener Verantwortung betrieben werden (Self-Hosting). Zwischen dem Anbieter und den Betreibern oder Nutzenden solcher Instanzen besteht keine Vertragsbeziehung. Maßgeblich sind dort ausschließlich die Apache-2.0-Lizenz und die Trademark Policy (§ 13).

(4) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzenden der Plattform, unabhängig von Account-Typ (§ 3) und Lizenzform (§ 4).

(5) Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Nutzenden werden nur anerkannt, soweit der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(6) Sofern eine Institutions-, Edu-Enterprise- oder Enterprise-Lizenz (§ 4) abgeschlossen wird, gelten ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Lizenzvertrags vor.

§ 2 Vertragsschluss, Registrierung und technische Voraussetzungen

(1) Die Registrierung eines Accounts auf der Plattform stellt ein Angebot des Nutzenden zum Abschluss eines Nutzungsvertrags dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung bestätigt oder den Zugang zur Plattform gewährt. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.

(2) Zur Registrierung ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Im Rahmen einer Institutions-, Edu-Enterprise- oder Enterprise-Lizenz kann die Registrierung über einen institutionellen Single-Sign-On-Dienst (SSO) erfolgen, sofern der Lizenznehmer einen solchen eingerichtet hat.

(3) Nutzende müssen bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben machen und Änderungen unverzüglich aktualisieren. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(4) Vertragssprache und Vertragstext. Die Vertragssprache ist Deutsch. Diese Nutzungsbedingungen können vor Vertragsschluss abgerufen, gespeichert und als PDF heruntergeladen werden. Der Anbieter speichert die jeweils gültige Fassung und hält sie unter splexit.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen dauerhaft abrufbar.

(5) Technische Voraussetzungen. Die Nutzung der Plattform setzt geeignete Endgeräte sowie eine Internetverbindung voraus. Für die Datenverbindung können Kosten des jeweiligen Anbieters anfallen. Werden Splexit-Anwendungen künftig über App Stores oder Stores für XR-Endgeräte bezogen, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

(6) Die Nutzung der Plattform durch Minderjährige bedarf der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Die reine Teilnahme an einer Präsentation über ein XR-Endgerät oder die Splexit Companion App erfordert weder einen Account noch eine Anmeldung (§ 12 Abs. 6); die aufsichtsführende Person ist für die Eignung der Inhalte verantwortlich.

§ 3 Account-Typen

Die Plattform unterscheidet drei Account-Typen. Der Account-Typ bestimmt Funktionsumfang und Berechtigungen des einzelnen Nutzenden. Die Account-Typen bauen nicht aufeinander auf: Professional und Education unterscheiden sich in beide Richtungen. Maßgeblich für den vollständigen Funktionsvergleich ist die jeweils aktuelle Leistungsübersicht unter splexit.de/preise.

(1) Free-Account (kostenlos)

Zugang zu den Grundfunktionen der Plattform mit Begrenzungen bei der Anzahl aktiver Projekte, dem verfügbaren Speicherplatz und dem Zugang zu Integrationen.

Module sind im Free-Account nicht enthalten und müssen einzeln erworben werden. Ein Zugang zu Education-Only-Modulen besteht nicht.

(2) Professional-Account (kostenpflichtig)

Erweiterte Funktionen, darunter höhere Projekt- und Speicherlimits, Zugang zu Integrationen (z. B. Sketchfab) sowie KI-gestützte Funktionen.

Der Professional-Account ist der einzige Account-Typ, der eigene Inhalte im Marketplace entgeltlich anbieten (monetarisieren) kann (§ 16).

Ein Zugang zu Education-Only-Modulen besteht nicht.

(3) Education-Account (kostenpflichtig, ermäßigt, nachweisgebunden)

Der Education-Account wird zu einem gegenüber dem Professional-Account ermäßigten Entgelt angeboten und setzt einen Nachweis der Bildungsnähe nach § 5 voraus.

Gegenüber dem Professional-Account gilt:

(4) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der einzelnen Account-Typen weiterzuentwickeln. Wesentliche Einschränkungen bestehender Funktionen werden mit einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt. Erweiterungen des Funktionsumfangs bedürfen keiner Ankündigung.

§ 4 Lizenzformen

Neben der individuellen Nutzung bietet der Anbieter organisationsweite Lizenzen an. Die Lizenzform bestimmt, welcher Account-Typ den zugeordneten Nutzenden bereitgestellt wird.

(1) Einzellizenz

Einzelne Nutzende können unmittelbar einen Free-Account, einen Professional-Account oder — bei erbrachtem Bildungsnachweis (§ 5) — einen Education-Account nutzen.

(2) Institutionslizenz / Edu-Enterprise-Lizenz

Für bildungsnahe Einrichtungen im Sinne des § 5. Die lizenznehmende Einrichtung erbringt den Bildungsnachweis einmalig für die gesamte Organisation. Ein individueller Nachweis durch die einzelnen Nutzenden ist nicht erforderlich.

Die Lizenz umfasst eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Administrator-Plätzen und Teilnehmer-Plätzen:

Das Entgelt für sämtliche zugeordneten Accounts trägt die lizenznehmende Einrichtung.

Die Anzahl der Plätze kann während der Vertragslaufzeit erhöht werden; die Abrechnung erfolgt anteilig bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Eine Reduzierung der Platzanzahl ist zur nächsten Vertragsperiode möglich.

Zusätzlich umfasst die Lizenz organisatorische Funktionen: SSO-Integration, Admin-Dashboard, gemeinsame Inhaltsbibliothek und zentrale Nutzerverwaltung.

Die Teilnahme an Präsentationen ist nicht beschränkt und erfordert keine Accounts (§ 12 Abs. 6). Die Platzanzahl bezieht sich ausschließlich auf gestaltende Nutzende.

(3) Enterprise-Lizenz

Für Unternehmen und sonstige Organisationen, die die Voraussetzungen des § 5 nicht erfüllen oder nicht in Anspruch nehmen möchten.

Allen der Lizenz zugeordneten Nutzenden wird ein Professional-Account bereitgestellt, einschließlich der Möglichkeit zur Monetarisierung im Marketplace. Ein Zugang zu Education-Only-Modulen ist nicht umfasst.

Einzelne Nutzende innerhalb einer Enterprise-Lizenz können zusätzlich einen Education-Account erhalten, sofern sie individuell einen Bildungsnachweis nach § 5 erbringen. Die Education-Berechtigung ist in diesem Fall personengebunden.

Für Administrator- und Teilnehmer-Plätze gilt Absatz 2 entsprechend.

Enterprise-Lizenznehmer können darüber hinaus eine White-Label-Vereinbarung für den Eigenbetrieb abschließen (§ 13 Abs. 6). Diese ist nicht Bestandteil der Enterprise-Lizenz und wird gesondert vergütet.

(4) Institutions-, Edu-Enterprise- und Enterprise-Lizenzen werden auf Basis eines separaten Lizenzvertrags abgeschlossen. Die aktuellen Konditionen sind unter splexit.de/preise einsehbar oder auf Anfrage erhältlich.

(5) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Personen der Lizenz zugeordnet werden, und benennt eine für die Nutzerverwaltung verantwortliche Person.

(6) Überführung eines bestehenden Accounts in eine Lizenz.

Wird ein bestehender Einzel-Account einer Institutions-, Edu-Enterprise- oder Enterprise-Lizenz zugeordnet, gilt:

§ 5 Bildungsnähe und Nachweis

(1) Der Education-Account sowie die Institutions- bzw. Edu-Enterprise-Lizenz setzen voraus, dass eine Zugehörigkeit zu einer bildungsnahen Einrichtung besteht. Der Anbieter gewährt diese ermäßigten Konditionen Einrichtungen und Personen mit einem Bildungs-, Vermittlungs- oder Ausbildungsauftrag.

(2) Als bildungsnah gelten insbesondere folgende Einrichtungen, unabhängig davon, ob sie in öffentlicher oder privater Trägerschaft stehen:

(3) Der Nachweis ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Er gilt als erbracht, wenn der Account mit einer E-Mail-Adresse einer Einrichtung nach Absatz 2 geführt wird. Ein weiterer Nachweis ist in diesem Fall nicht erforderlich.

(4) Soll der Account mit einer privaten E-Mail-Adresse geführt werden, genügt eine einmalige Bestätigung von einer institutionellen E-Mail-Adresse an den Anbieter. Weitergehende Unterlagen sind nicht erforderlich.

(5) In Fällen, die sich nicht über Absatz 3 oder 4 abbilden lassen, wird der Nachweis unmittelbar zwischen dem Anbieter und der betreffenden Person oder Einrichtung abgestimmt. Der Anbieter verlangt hierfür keine Dokumente, deren Aufbewahrung erforderlich wäre.

(6) Der Anbieter speichert keine über Absatz 3 bis 5 hinausgehenden Nachweisdokumente. Die Prüfung dient ausschließlich der Zuordnung des zutreffenden Tarifs.

(7) Entfallen die Voraussetzungen der Bildungsnähe, kann der Education-Account bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weitergenutzt werden. Eine Verlängerung als Education-Account erfolgt anschließend nicht; der Nutzende kann stattdessen einen Professional-Account abschließen oder auf den Free-Account wechseln.

(8) Endet ein Education-Account — durch Kündigung, Ablauf der Vertragsperiode, Wegfall der Bildungsnähe oder Ende der zugrunde liegenden Institutions- bzw. Edu-Enterprise-Lizenz —, so gilt:

Der Anbieter weist innerhalb der Plattform erkennbar aus, welche Projekte Education-Only-Module verwenden, und informiert vor Ablauf der Vertragsperiode über die Folgen.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Die Nutzung des Free-Accounts ist unentgeltlich. Für Professional- und Education-Accounts sowie für Institutions-, Edu-Enterprise- und Enterprise-Lizenzen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten bzw. vertraglich vereinbarten Preise.

(2) Kostenpflichtige Accounts und Lizenzen werden als Jahresabonnement abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im Voraus. Bei Institutions-, Edu-Enterprise- und Enterprise-Lizenzen erfolgt die Abrechnung auf Rechnung.

(3) Zahlungsverzug. Wird ein fälliges Entgelt nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist einzuschränken oder auf den Free-Account zurückzustufen. Die Inhalte der Nutzenden bleiben hiervon unberührt und werden nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 und 5 vorgehalten. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(4) Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt. Sie gelten erst für die nächste Abrechnungsperiode. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Preis nach Vertragsschluss gesenkt wird oder nachträglich Aktionsangebote gewährt werden.

(5) Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Lizenzen, die an Unternehmer im Sinne des UStG fakturiert werden, können Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

§ 7 Gutscheincodes, Aktionsangebote und Vertriebspartner

(1) Gutscheincodes. Der Anbieter kann Gutscheincodes ausgeben, die zum Bezug der jeweils angegebenen Leistung berechtigen. Codes können unentgeltlich ausgegeben (etwa im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops oder Kooperationen) oder entgeltlich erworben werden. Eine Barauszahlung, Verzinsung oder Aufteilung des Guthabens erfolgt nicht.

(2) Noch nicht einlösbare Codes. Gutscheincodes, die zur Einlösung im Marketplace bestimmt sind, können erst eingelöst werden, sobald der Marketplace verfügbar ist. Der Anbieter beabsichtigt, den Marketplace bis Ende 2026 bereitzustellen. Auf die derzeit fehlende Einlösbarkeit wird bei der Ausgabe der Codes ausdrücklich hingewiesen.

Bereits ausgegebene Codes bleiben ab der Verfügbarkeit des Marketplace für die bei der Ausgabe angegebene Dauer, mindestens jedoch zwölf Monate, einlösbar. Die gesetzliche Verjährung bleibt unberührt.

(3) Nichtbereitstellung. Wird der Marketplace nicht bereitgestellt, gilt:

(4) Aktionsangebote. Der Anbieter kann zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Aktionsangebote, Testphasen und Sonderkonditionen gewähren. Es gelten die bei der Ausgabe angegebenen Bedingungen. Der Anbieter kann Aktionsangebote und Testphasen widerrufen, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme besteht.

(5) Codes und Lizenzen über Vertriebspartner. Werden Codes oder Lizenzen über Vertriebspartner (etwa Medienzentren, Fachhändler) oder über Drittplattformen (etwa App Stores) bezogen, gelten ergänzend deren Bedingungen. Bei Abweichungen gehen die Bedingungen des jeweiligen Vertriebspartners oder der Drittplattform vor, insbesondere hinsichtlich Zahlung, Erstattung und Widerruf. Für die Bedingungen von Drittplattformen übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.

(6) Vertragspartner ist in den Fällen des Absatzes 5 derjenige, der in der jeweiligen Bestellung oder Rechnung als Verkäufer ausgewiesen ist.

§ 8 Widerrufsrecht und Rückerstattung

(1) Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten regeln die Widerrufsbelehrung in Anlage 1 (PDF).

(2) Elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB). Verbraucher können ihr Widerrufsrecht auch über eine dauerhaft während der Widerrufsfrist verfügbare, leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion („Widerruf-Button") auf der Plattform ausüben. Nach Abgabe der Widerrufserklärung über diese Funktion übermittelt der Anbieter dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang der Widerrufserklärung einschließlich ihres Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit des Eingangs. Die Möglichkeit, den Widerruf auf anderem Wege (etwa per E-Mail oder Post) zu erklären, bleibt unberührt.

(3) Kein vorzeitiges Erlöschen. Der Anbieter macht von der Möglichkeit, das Widerrufsrecht bei sofortigem Beginn der Leistungserbringung vorzeitig erlöschen zu lassen (§ 356 BGB), keinen Gebrauch. Das Widerrufsrecht bleibt auch dann für die volle Dauer von 14 Tagen bestehen, wenn die Plattform in dieser Zeit bereits genutzt wird.

(4) Freiwillige Rückerstattung für Vertragspartner. Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewährt der Anbieter allen Vertragspartnern die ihren Vertrag als Privatperson abgeschlossen haben, eine vorbehaltlose Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Eine Begründung ist nicht erforderlich; eine Rückfrage erfolgt nicht.

(5) Die Erstattung erfolgt vollständig und über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Zahlung verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Erstattung wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erklärung, veranlasst.

(6) Für die Nutzung in der Zeit bis zum Widerruf bzw. bis zur Rückerstattung wird kein Wertersatz verlangt.

(7) Für über Vertriebspartner oder Drittplattformen bezogene Leistungen gilt § 7 Abs. 5.

§ 9 Nutzungsrechte, Marke und geistiges Eigentum

(1) Plattform-Software. Der Quellcode der Splexit-Plattform ist als Open-Source-Software unter der Apache-2.0-Lizenz veröffentlicht.

(2) Marke. „Splexit" ist eine beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Unionsmarke, geschützt in den Klassen 9, 35 und 42 (Registernummer: 019365485).

Die Apache-2.0-Lizenz gewährt Nutzungsrechte am Quellcode; sie überträgt ausdrücklich keine Rechte an der Marke, dem Logo oder sonstigen Kennzeichen des Anbieters (vgl. Ziffer 6 der Apache-2.0-Lizenz). Die Nutzung der Marke richtet sich ausschließlich nach der im Quellcode-Repository hinterlegten Trademark Policy (TRADEMARK.md). Dies gilt insbesondere für selbst betriebene Instanzen (§ 13).

(3) Inhalte der Nutzenden (User Content). Nutzende behalten alle Rechte an den von ihnen erstellten und hochgeladenen Inhalten (Texte, Bilder, 3D-Modelle, 360°-Medien und sonstige Materialien). Mit dem Hochladen gewähren Nutzende dem Anbieter ein einfaches, nicht-exklusives, widerrufliches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die technische Bereitstellung des Dienstes erforderlich ist (Speicherung, Übertragung, Darstellung, Caching, Synchronisation auf Endgeräte). Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht — insbesondere zu Werbe-, Analyse- oder Trainingszwecken — wird nicht eingeräumt (§ 12).

(4) Module. Module, Premium-Module und Education-Only-Module unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erhalten Nutzende ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Einsatz im Rahmen der Plattform.

(5) Zweckbindung des Education-Bereichs. Der Education-Account, die Institutions- bzw. Edu-Enterprise-Lizenz sowie Education-Only-Module dienen der Bildungs-, Vermittlungs- und Ausbildungstätigkeit der berechtigten Person oder Einrichtung. Das Nutzungsrecht an Education-Only-Modulen ist an den bestehenden Education-Account gebunden und endet mit diesem (§ 5 Abs. 8).

Ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter nicht gestattet ist der Einsatz zu überwiegend kommerziellen Zwecken außerhalb des Bildungsauftrags, insbesondere:

Nicht hierunter fallen Aus- und Fortbildungsangebote bildungsnaher Einrichtungen im Rahmen ihres Bildungsauftrags, auch wenn hierfür Teilnahmebeiträge erhoben werden. Für die vorgenannten kommerziellen Nutzungen steht die Enterprise-Lizenz zur Verfügung.

(6) Nutzende sind selbst dafür verantwortlich, dass die von ihnen hochgeladenen und geteilten Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen.

§ 10 Pflichten der Nutzenden und Freistellung

(1) Nutzende verpflichten sich, die Plattform nur im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen und geltendem Recht zu nutzen.

(2) Es ist untersagt:

(3) Personen, die Splexit im Unterricht oder in der Ausbildung mit Minderjährigen einsetzen, tragen die pädagogische Verantwortung für die Auswahl und Eignung der eingesetzten Inhalte.

(4) Freistellung. Nutzende stellen den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von den Nutzenden eingestellten Inhalte oder wegen einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung der Plattform gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Die Freistellungspflicht besteht nicht, soweit die Nutzenden die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.

Der Anbieter wird die Nutzenden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben; die Nutzenden informieren den Anbieter ihrerseits unverzüglich, sobald ihnen entsprechende Ansprüche bekannt werden. Nutzende sind verpflichtet, beanstandete Inhalte zu entfernen oder die erforderlichen Rechte zu erwerben.

(5) Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren. Der Anbieter informiert die betroffene Person unverzüglich in Textform.

§ 11 Verfügbarkeit, Sicherheit und Support

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Cloud-Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Bereitstellung. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt. Zeiten notwendiger Wartung sowie Ausfälle durch höhere Gewalt bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

(2) Die Plattform ist so konzipiert, dass einmal auf XR-Endgeräte synchronisierte Inhalte auch ohne bestehende Internetverbindung präsentiert werden können (Offline-Nutzung). Die Erstellung, Bearbeitung und Synchronisation von Inhalten erfordert eine Internetverbindung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Funktionen, die eine Internetverbindung voraussetzen, bei fehlender Konnektivität.

(3) Keine Datensicherung als Leistungsbestandteil. Die Bereitstellung der Plattform umfasst keine Sicherung (Backup) der von Nutzenden erstellten oder hochgeladenen Inhalte. Nutzende sind selbst dafür verantwortlich, ihre Inhalte regelmäßig zu sichern.

(4) Sicherheit. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zum Schutz der auf der Plattform verarbeiteten Daten. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung (§ 12 Abs. 1).

(5) Support wird je nach Account-Typ und Lizenzform in unterschiedlichem Umfang angeboten. Details sind unter splexit.de/preise einsehbar bzw. im Lizenzvertrag geregelt. Ein Anspruch auf individuelle Unterstützung besteht im Free-Account nicht.

§ 12 Datenschutz, Datensparsamkeit und Werbefreiheit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter splexit.de/datenschutz sowie im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.

(2) Keine Werbung, kein Tracking, kein Profiling. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und analysiert Nutzungs- und Verhaltensdaten nicht zu Zwecken der Werbung, der Werbeausspielung, der Profilbildung, des Scorings oder vergleichbarer Auswertungen. Dies gilt dauerhaft und wird auch künftig nicht geändert.

(3) Keine Weitergabe zu Werbezwecken. Personenbezogene Daten werden nicht verkauft, vermietet oder zu Werbe- oder Analysezwecken an Dritte übermittelt.

(4) Keine Tracking-Technologien Dritter. In der Plattform und den zugehörigen Anwendungen werden keine Werbe- oder Tracking-Technologien Dritter eingesetzt.

(5) Datensparsamkeit. Der Anbieter verarbeitet ausschließlich diejenigen Daten, die für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind: Accountverwaltung, Abrechnung, Betriebssicherheit sowie technische Fehlerdiagnose. Inhalte der Nutzenden werden nicht zu Analysezwecken und nicht zum Training von KI-Modellen ausgewertet.

(6) Keine Accounts für Lernende. Die Plattform sieht derzeit keine Accounts für Lernende vor. Die Teilnahme an einer Präsentation über ein XR-Endgerät oder die Splexit Companion App erfordert weder einen Account noch eine Anmeldung; personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden hierbei nicht erhoben. Sollten künftig Zugänge für Lernende eingeführt werden, gelten hierfür gesonderte, vorab bekanntzugebende Bestimmungen.

(7) Sofern im Rahmen einer Lizenz personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, schließen der Anbieter und der Lizenznehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Anbieter stellt hierfür ein Muster bereit.

(8) Der Nachweis der Bildungsnähe nach § 5 erfolgt niedrigschwellig und ohne Aufbewahrung von Nachweisdokumenten.

§ 13 Self-Hosting

(1) Die Splexit-Software kann auf Grundlage der Apache-2.0-Lizenz selbst betrieben werden. Der Anbieter stellt den Quellcode zur Verfügung; ein Betrieb durch den Anbieter findet in diesem Fall nicht statt.

(2) Diese Nutzungsbedingungen finden auf selbst betriebene Instanzen keine Anwendung. Account-Typen (§ 3), Lizenzformen (§ 4), Bildungsnachweis (§ 5), Preise (§ 6) und die Datenschutzzusagen (§ 12) beziehen sich ausschließlich auf die vom Anbieter betriebene Plattform.

(3) Der Betreiber einer selbst betriebenen Instanz ist allein verantwortlich für deren Betrieb, Verfügbarkeit, Sicherheit, Inhalte sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber den eigenen Nutzenden. Der Anbieter ist insoweit weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter.

(4) Werden offizielle Splexit-Anwendungen so konfiguriert, dass sie sich mit einer nicht vom Anbieter betriebenen Instanz verbinden, hat der Anbieter keinen Zugriff auf die dort verarbeiteten Daten und Inhalte und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(5) Die Software wird ohne Support und ohne Gewährleistung „as is" bereitgestellt, wie in der Apache-2.0-Lizenz vorgesehen. Eine Haftung des Anbieters für selbst betriebene Instanzen besteht nicht.

(6) Marke und White Label. Der Betrieb einer selbst gehosteten Instanz unter der Bezeichnung „Splexit" ist nur nach Maßgabe der Trademark Policy (§ 9 Abs. 2) zulässig. Eine Entfernung oder Ersetzung der Splexit-Kennzeichnung (White Label) ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Enterprise-Lizenznehmer können eine entsprechende White-Label-Vereinbarung abschließen; diese wird gesondert vergütet.

(7) Der Zugang zum Marketplace ist nicht Bestandteil des Self-Hostings und setzt eine gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter voraus.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung die Nutzenden regelmäßig vertrauen dürfen und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem die Wiederherstellung auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch die Nutzenden (§ 11 Abs. 3) erforderlich gewesen wäre.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(6) Für selbst betriebene Instanzen gilt § 13 Abs. 5.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung und inaktive Accounts

(1) Der Nutzungsvertrag für den Free-Account wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Nutzende können ihren Account jederzeit in den Account-Einstellungen löschen.

(2) Kostenpflichtige Accounts und Lizenzen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Beendigung des Vertrags werden die Inhalte des Nutzenden für einen Zeitraum von 90 Tagen zur Sicherung und zum Download bereitgehalten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Inhalte unwiderruflich zu löschen. Der Anbieter informiert rechtzeitig vor der Löschung.

(5) Bei einem Downgrade auf den Free-Account bleiben bestehende eigene Inhalte erhalten, sind jedoch über die Free-Limits hinausgehend nur lesbar und nicht mehr bearbeitbar. Neue Inhalte können erst erstellt werden, wenn die Free-Limits wieder eingehalten werden. Für Projekte, die Education-Only-Module verwenden, gilt § 5 Abs. 8 vorrangig.

(6) Endet eine Institutions-, Edu-Enterprise- oder Enterprise-Lizenz, werden die zugeordneten Accounts auf den Free-Account zurückgestuft, sofern die betreffenden Nutzenden nicht eine Einzellizenz abschließen. Die Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.

(7) Inaktive Accounts. Der Anbieter ist berechtigt, kostenlose Accounts zu löschen, die länger als 24 Monate nicht genutzt wurden. Der Anbieter kündigt die Löschung mindestens 30 Tage zuvor per E-Mail an die hinterlegte Adresse an und gibt Gelegenheit, den Account durch Anmeldung fortzuführen oder Inhalte zu sichern. Kostenpflichtige Accounts und Accounts innerhalb einer laufenden Lizenz sind hiervon nicht betroffen.

§ 16 Marketplace

(1) Für das Einstellen und den Erwerb von Inhalten im Marketplace gelten die jeweils aktuellen Marketplace-Bedingungen ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen.

(2) Der Anbieter tritt auf dem Marketplace als Vermittler auf, nicht als Verkäufer der Inhalte Dritter, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(3) Entgeltliches Anbieten (Monetarisierung) setzt einen Professional-Account voraus. Education-Accounts können eigene Inhalte ausschließlich als Education-Only-Module und ausschließlich unentgeltlich veröffentlichen.

(4) Education-Only-Module werden im Marketplace ausschließlich Education-Accounts angezeigt und zugänglich gemacht.

(5) Für die Einlösung von Gutscheincodes im Marketplace gilt § 7.

§ 17 Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzenden zumutbar ist. Die Zusagen nach § 12 Abs. 2 bis 4 sind hiervon ausgenommen und werden nicht zum Nachteil der Nutzenden geändert.

(2) Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt. Wird den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung widersprochen und die Plattform weiterhin genutzt, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung des Fristablaufs hinweisen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.

(4) Informelle Streitbeilegung. Der Anbieter bittet darum, Beanstandungen zunächst unmittelbar an support@splexit.de zu richten. Der Anbieter ist bemüht, Anliegen ohne förmliches Verfahren zu klären. Das Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt.

(5) Diese Nutzungsbedingungen einschließlich der in ihnen genannten Dokumente bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien über die Nutzung der Plattform. Verzichtet der Anbieter im Einzelfall darauf, sich auf eine Bestimmung zu berufen, liegt darin kein Verzicht auf die künftige Geltendmachung.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(7) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.